Welche Kosten entstehen bei der Botoxbehandlung oder Fillerbehandlung?
Faltenbehandlungen mit Botulinumoxid und Fillern (Hyaluron-Filler) sind in der Regel nicht medizinisch indiziert und deshalb mehrwertsteuerpflichtig.
Unsere Preise sind Komplettpreise und setzen sich aus folgenden Positionen zusammen:
- Arztleistung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
- Materialkosten
- Mehrwertsteuer von 19 %
Botoxbehandlung
Botox- und Fillerbehandlungen sind ausschließlich ärztliche Leistungen und werden von den Spezialisten der CityPraxenMitte (Fachärzte für Dermatologie und Plastisch-ästhetische Chirurgie) durchgeführt.
- Botox Zornesfalten (Glabella)
- Botox Stirnfalten
- Botox Krähenfüße um die Augen
- Filler Nasolabial-Falten
- Filler Lippen
Botoxbehandlung bei medizinischer Indikation
Hyperhidrose
Bei Hyperhidrose (starker Achselschweiß) kann eine medizinische Indikation vorliegen. Bitte klären Sie im Vorfeld, ob Ihre private Krankenversicherung die Kosten für die Behandlung übernimmt. Die Kosten für die Behandlung betragen:
- Arztleistung ca. 300,00 € (Abrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte – GOÄ)
- Materialkosten Botox ca. 250,00 – 300,00 € (Abrechnung nach tatsächlichem Verbrauch)
Analfissur
Bei einer Analfissur liegt eine medizinische Indikation vor. Die Kosten werden in der Regel durch Ihre private Krankenkasse erstattet. Bitte klären Sie vorab mit Ihrer Krankenkasse, ob sie die Kosten für die Behandlung übernimmt. Die Kosten für die Behandlung betragen:
- Arztleistung ca. 350,00 € ( 2 Termine, Abrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte – GOÄ )
- Materialkosten Botox ca. 125,00 € (Abrechnung nach tatsächlichem Verbrauch)
Welche Kosten entstehen bei der Laserbehandlung?
Medizinische Indikation
Laserbehandlungen aus medizinischen Gründen werden von Ihrer privaten Krankenkasse, Beamtenversicherung mit Beihilfe und Krankenversicherungen der Bundesbahnbeamten übernommen.
Berufsgenossenschaften auf Anfrage.
Kosmetische Indikation
Bei Laserbehandlungen aus kosmetischen Gründen wird das Honorar nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), zzgl. USt. berechnet.
Bei jeder Konsultation fallen die Honorare für eine Beratung und Untersuchung (GOÄ-Ziffer 1 und 5) an.